Rosen-Apotheke
Rosenstr. 11
01855 Sebnitz
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Bluthochdruck bedeutet eine erhebliche Gefahr für Ihre Gesundheit. Wenn er nicht behandelt wird, steigt das Risiko für lebensbedrohliche Krankheiten wie Herzinfarkt, Schlaganfall oder Organschäden deutlich an.
Wenn Sie bereits regelmäßig mindestens ein Medikament gegen Bluthochdruck (Hypertonie) einnehmen, sollten Sie sich regelmäßig vergewissern, dass die Therapie gut angeschlagen hat und Ihre Werte in Ordnung sind. Dabei hilft die standardisierte Risikoerfassung von Bluthochdruck-Patienten in der Apotheke, die zu den neuen pharmazeutischen Dienstleistungen zählt. Sie können in unserer Apotheke kostenlos den Erfolg Ihrer medikamentösen Blutdruckeinstellung standardisiert kontrollieren lassen. Dadurch können wir einen eventuellen Anpassungsbedarf Ihrer Therapie feststellen. Dies soll langfristig bluthochdruckbedingte Endorganschäden (z. B. Schlaganfall, Herzinfarkt) vermeiden.
Nach der Erfassung eventueller kardiovaskulärer Risikofaktoren führen wir eine standardisierte dreifache Blutdruckmessung durch. Das ist notwendig, weil der Blutdruck sich schnell ändern kann. Die Messungen werden nach einer fünfminütigen Ruhepause im Sitzen im Abstand von ein bis zwei Minuten durchgeführt. Der erste Wert wird verworfen, der Mittelwert aus der zweiten und dritten Messung bildet ein verlässliches Ergebnis, so dass sich daraus unsere weiteren Empfehlungen ableiten. Bei unauffälligen Werten raten wir zu regelmäßigen Selbstkontrollen, bei auffällig erhöhten Werten verweisen wir die Patienten zur weiteren Abklärung an den behandelnden Arzt. Nach der Messung erhalten Sie einen Informationsbogen mit Ihren Ergebnissen, auf dem unsere konkrete Empfehlung für weitere Maßnahmen vermerkt ist. Für die Messungen müssen Sie etwa eine Viertelstunde Zeit einplanen.
Für unsere Dienstleistung wird zwischen Patient und Apotheke eine schriftliche Vereinbarung geschlossen. Darin werden Ziel und Gegenstand der „Standardisierten Risikoerfassung hoher Blutdruck“ benannt sowie weitere Aspekte wie Ihre Anspruchsberechtigung und Mitwirkungspflicht aufgeführt. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie vorab, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen, mit einer zweiten Unterschrift nach der Beratung quittieren Sie, dass Sie unsere Dienstleistung erhalten haben. Anschlie
Die Kosten für diese Dienstleistung werden von den Krankenkassen übernommen, wenn Sie regelmäßig mindestens ein verordnetes blutdrucksenkendes Mittel (wie zum Beispiel Diuretika, Betablocker, ACE-Hemmer, Calciumkanalblocker) einnehmen.
Anspruchsberechtigte sind alle versicherten Personen mit verordneten blutdrucksenkenden Medikamenten ab 2 Wochen nach Therapiebeginn. Die Risikoerfassung kann einmal alle 12 Monate durchgeführt werden. Zusätzlich kann bei Änderung der blutdrucksenkenden Medikation eine Messung ab 2 Wochen erneut erfolgen.
Öffnungszeiten
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Hinweis: Die Übersetzungen sind maschinelle Übersetzungen
und daher nicht zu 100 Prozent perfekt.
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